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KV-Wahl 2021 – Bekanntgabe des Wahlergebnisses

feenial design – Foto: Heike Gels

Bekanntgabe des Wahlergebnisses gemäß § 22 Abs. 1 KGWO

Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Seeheim-Malchen hat in seiner Sitzung vom 17. Juni 2021 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Gewählt sind:

Name Vorname
Geßner Gerd
Hartmann Kerstin
Koch Julia
Koch Volker
Kraft Heidi
Meyer Imme
Minckwitz, von Sabine
Michaelis-Popp Ruth
Otto Barbara
Reinhardt Thomas
Rieke Erwin
Schudt Micaela
Siebel Franziska
Sundermann Renate
(Auflistung in alphabetischer Reihenfolge)

 

Das Wahlprotokoll und das endgültige Wahlergebnis werden zwei Wochen vom 21. Juni bis zum 2. Juli 2021 im Gemeindebüro öffentlich ausgelegt und kann dort während der regulären Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Begründete Einsprüche gegen das Wahlergebnis können von jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied innerhalb einer Woche bis spätestens 27. Juni 2021 schriftlich beim Kirchenvorstand erhoben werden. Der Einspruch kann nur auf Mängel der Aufstellung des Wahlvorschlags oder des Wahlverfahrens oder auf Einwendung gegen die Wählbarkeit einer gewählten Kandidatin oder eines gewählten Kandidaten gestützt werden.

Der Kirchenvorstand

Wahlbeteiligung KV-Wahl 2021

Bei der als allgemeine Briefwahl durchgeführten Wahl des neuen Kirchenvorstands lag die Wahlbeteiligung bei 30,2%. Das vom jetzigen Kirchenvorstand festzustellende endgültige Wahlergebnis wird am Sonntag, 20. Juni im Gottesdienst verkündet. Außerdem wird die Liste der gewählten Kandidaten auf unserer Homepage und im Laurentius veröffentlicht.

Der Kirchenvorstand

Bekanntgabe des Wahlergebnisses gemäß § 22 Abs. 1 KGWO

EKHN-006_Aktionslogo_fn_RGB_big_130826_Der Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde Seeheim-Malchen hat in seiner Sitzung vom 11. Mai 2015 folgendes Wahlergebnis festgestellt.

Gewählt sind: (alphabetische Reihenfolge ohne Angabe der Stimmenverhältnisses)
Wiltrud Dachselt
Oliver Eichhorn
Katrin Fischer
Siegfried Ganzert
Gerd Geßner
Kerstin Hartmann
Birklinde Heid
Volker Koch
Sandra Leveringhaus
Imme Meyer
Rosemarie Müller
Dr. Barbara Otto
Susanne Rieg
Dr. Erwin Rieke
Petra Roßmann
Micaela Schudt
Dr. Franziska Siebel

Begründete Einsprüche gegen das Wahlergebnis können von jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied bis spätestens 25. Mai 2015 schriftlich beim Kirchenvorstand erhoben werden. Der Einspruch kann nur auf Mängel der Aufstellung des Wahlvorschlags oder des Wahlverfahrens oder auf Einwendung gegen die Wählbarkeit einer gewählten Kandidatin oder eines gewählten Kandidaten gestützt werden.

Seeheim, den 11. Mai 2015
Der Kirchenvorstand