Prozess EKHN 2030

Die verschiedenen Themen des Prozesses ekhn 2030 wurden in mehrere Arbeitspakete eingeteilt, deren Ergebnisse in Gesetze münden, die von der Synode beschlossen werden.
Hier stellen wir Ihnen den Zwischenbericht von Arbeitspaket 1 zur „Förderung von Öffnung, Kooperation und Zusammenschlüssen“ vor. Beschrieben werden Anforderungen, Zusammenarbeit auszubauen, Ressourcen zu bündeln, neue Arbeitsformen zu ermöglichen und Kirche im Gemeinwesen zu gestalten. Wie wir dies umsetzen können, beschäftigt aktuell unsere Gemeinde sowie mehrere Nachbargemeinden.

Ausgangslage

Entsprechend der Prognose ist bis zum Jahr 2030 mit einem Mitgliederrückgang um rund 20 Prozent zu rechnen. Die Kirchensteuereinnahmen werden sich voraussichtlich real um ca. 140 Millionen Euro verringern. Die Anzahl der Pfarrstellen wird um etwa ein Drittel abnehmen, die Bauunterhaltungslast muss deutlich reduziert werden. Im Jahr 2030 werden mehr als drei Viertel der Kirchengemeinden der EKHN weniger als 1600-1800 Mitglieder haben, die zurzeit durchschnittlich für eine ganze Pfarrstelle nötig sind. Die Verwaltungsarbeit hat zudem erheblich zugenommen.

Zielsetzung

Kirchliches Leben soll mit den verbleibenden Ressourcen auch weiterhin aktiv gestaltet werden. Dem soll die flächendeckende Bildung von Nachbarschaftsräumen dienen. Dazu soll das Regionalgesetz geändert und um die Bildung von Nachbarschaftsräumen erweitert werden.

Lösungsvorschlag

Die Bildung von Nachbarschaftsräumen soll einer Stärkung der Zusammenarbeit aller in den Gemeinden vor Ort Tätigen untereinander und mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft dienen. Die je am Gemeinwesen, an den Mitgliedern und Akteuren im sozialen Nahraum orientierte Ausrichtung kirchlichen Handelns soll Vielfalt kirchlicher Formen und Nähe zu den Menschen gleichermaßen ermöglichen. Durch die Nachbarschaftsräume soll es möglich werden, Ressourcen zu bündeln und gemeinsam nachhaltig zu nutzen. Die gesetzliche Regelung sieht eine gemeinsame Nutzung von Gebäuden, die Arbeit von Hauptamtlichen in Teams und die Neuorganisation von Verwaltungsarbeit vor. Die verbindliche Bildung von Nachbarschaftsräumen knüpft an die mit dem Regionalgesetz bereits in Gang gesetzte Entwicklung zur Kooperation von Kirchengemeinden und von Kooperationsräumen in Dekanaten an. Dabei wird von etwa 3000 bis 6000 Gemeindegliedern als Orientierungsgröße für Nachbarschaftsräume ausgegangen.

Gestaltung des Nachbarschaftsraums

Die neuen Paragraphen 2 b, c und d des Regionalgesetzes sehen vor:

  • Zuordnung von Stellen (Pfarrdienst, Gemeindepädagogischer und Kirchenmusikalischer Dienst) zu einem Nachbarschaftsraum: Verkündigungsteams von mindestens 3 Stellen. Die genaue Umsetzung wird in einem Kirchengesetz zur Stellenbemessung im Verkündigungsdienst geregelt werden.
  • Gemeinsame Gebäudekonzepte als Grundlage der Erstellung eines Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplans auf Dekanatsebene
  • Gemeinsame Gemeindebüros
  • Die Dekanate bilden Nachbarschaftsräume bis 31.12.2023 und erstellen im Benehmen mit den Gemeinden einen Regionalplan, in dem jede Kirchengemeinde einem Nachbarschaftsraum zugeordnet ist. Dieser wird von der Dekanatssynode beschlossen und der Kirchenverwaltung angezeigt.
  • Kirchengemeinden eines Nachbarschaftsraums finden bis 31.12.2026 eine Kooperationsform (Kirchengemeinde, Gesamtkirchengemeinde oder Arbeitsgemeinschaft mit gemeinsamem Entscheidungsorgan).

EKHN