Friedhöfe in Seeheim-Jugenheim online besuchen

Die Digitalisierung schreitet weiter voran. Seit einigen Jahren sind die Bewohner unserer Bergstraßengemeinde einschließlich aller Ortsteile in der glücklichen Lage, sich einen Überblick über sämtliche Grabstätten auf ihren Friedhöfen verschaffen zu können, ohne sich Wind und Wetter aussetzen zu müssen. Was auf den ersten Blick wie ein spleeniges, möglicherweise üppig mit Steuermitteln gefördertes Innovationsprojekt aussieht, geht in Wahrheit auf eine ehrenamtliche Initiative des Vereins für Computergenealogie e. V. mit mehr als 4.000 Mitgliedern zurück.
Das Grabstein-Projekt wurde 2007 von einer kleinen Gruppe Ahnen- und Familienforscher ins Leben gerufen. Anlass war ein Bericht in einer Tageszeitung über abgeräumte Grabsteine von Grabstellen, deren Liegezeiten abgelaufen waren. Man suchte interessierte Verwandte, die die Grabsteine übernehmen wollten. Andernfalls würden die Steine geschreddert und als Straßenunterbau verwendet. Es war klar, dass zumindest die auf den Steinen geschriebenen Familiendaten der Verstorbenen durch Abfotografieren gerettet werden können. Erst zukünftige Generationen werden diese Arbeit zu schätzen wissen, wenn der allergrößte Teil der Grabsteine nach Ablauf der Liegepachten auf den Friedhöfen abgeräumt sein wird. Die Daten und das Andenken an die Verstorbenen bleiben durch dieses Projekt erhalten. Auch aus kulturhistorischer Sicht ist die Sammlung von Grabsteinbildern nicht unbedeutend; die Dokumentation ermöglicht den Vergleich des Stilwandels der steinernen Denkmale. Heutige Grabsteine sind wesentlich schlichter gestaltet als zu vergangenen Zeiten und z. T. nur noch mit dem Namen der Familie beschriftet, ohne nähere Lebensdaten der Einzelpersonen.
Die Grabsteine auf den Friedhöfen von Malchen, Ober-Beerbach und Balkhausen sind seit 2013 dokumentiert, Jugenheim folgte 2015, die beiden Seeheimer Friedhöfe 2020. In Abständen werden neue Gräber neu aufgenommen. Im Zeitalter des Datenschutzes stellt sich natürlich die Frage, ob die fotografische Ablichtung und deren Einstellung ins Internet datenschutzkonform ist. Der Verein für Computergenealogie sieht hier nach eingehender Prüfung keine Hindernisse, was zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung bestätigt wurde. Friedhöfe gelten in der Regel als frei zugängliche und damit öffentliche Plätze. Die Benutzung der Friedhöfe richtet sich nach den einschlägigen Friedhofssatzungen der Friedhofsträger. Daten auf Grabsteinen unterfallen nicht den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, weil Datenschutzgesetze nur auf lebende Personen Anwendung finden. Soweit durch die jeweilige Benutzungsordnung keine anderweitigen Bestimmungen getroffen wurden, besteht auf Friedhöfen auch kein Fotografierverbot. Gleiches gilt für die Grabsteine. Dennoch haben sich die Betreiber der Webseite mit Rücksicht auf trauernde Angehörige dazu entschlossen, das traditionelle Trauerjahr zu respektieren. Deshalb werden keine Grabsteinbilder von Personen, die im laufenden oder vorhergehenden Jahr verstorben sind, gezeigt.

Auf der Webseite des Grabstein-Projekts https://grabsteine.genealogy.net gelangt man entweder mit der Eingabe der Postleitzahl oder alphabetisch nach Bundesländern und Gemeinden/Ortsteilen sortiert zu den einzelnen Friedhöfen. Dort sind die einzelnen Grabstellen wiederum alphabetisch sortiert nach Namensträgern direkt anklickbar. – Eine rundum gelungene ehrenamtliche Initiative mit deutlichem Schwerpunkt im Hessischen, der eine weitere Verbreitung auch in anderen Bundesländern zu wünschen ist!

Michael Maxin