Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Segnung gleichgeschlechtlicher PaareIm Jahr 2012 feiert die EKHN das zehnjährige Jubiläum von Segnungsgottesdiensten für lesbische und schwule Partnerschaften. Mit 117 Ja-Stimmen zu 41 Nein-Stimmen und bei 6 Enthaltungen war am 4. Dezember 2002 auf der EKHN Synode entschieden worden, gleichgeschlechtlich lebenden Paaren eine Segnung im gottesdienstlichen Rahmen zu ermöglichen. Es wurde aber darauf hingewiesen, Kirchengemeinden und Pfarrer/innen dürfen nicht dazu gezwungen werden. Die Segnungsgottesdienste wurden nicht als kirchliche Regelleistungen angesehen, sondern als Zusatzangebot. Nur das eigene Gewissen der Pfarrer/innen und das Votum des Kirchenvorstandes sollten über einen solchen Segnungsgottesdienst vor Ort entscheiden.

In seiner Sitzung am 11. April wurde der Kirchenvorstand Seeheim-Malchen ausführlich über alle ethischen, gesetzlichen und religiösen Zusammenhänge im Zusammenhang mit der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft informiert. In der Diskussion, die auch durchaus emotional geführt wurde, stimmte man überein, solche Paare wie alle Gemeindemitglieder seelsorglich zu betreuen, denn sie verbindet Liebe, partnerschaftliche Fürsorge und Verantwortung füreinander. Auf Befragen befürworteten Pfarrerin Monika Bertram und Pfarrer Joachim Schließer die Segnung. In geheimer Abstimmung wurde sodann mit großer Mehrheit bei zwei Enthaltungen beschlossen: In beiden Gotteshäusern können Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare vollzogen werden. Seeheim-Malchen reiht sich damit in den Canon der umgebenden Gemeinden Jugenheim, Alsbach, Hähnlein und Bickenbach ein.

Hans Hrausek