Laurentius-Kindergarten bekommt neuen Träger

Die Aufgaben für den freien Träger einer Kindertagesstätte werden von Jahr zu Jahr umfangreicher und komplizierter, da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen laufend ändern und damit eine Professionalisierung der Verwaltung geboten scheint. Der Kirchenvorstand als Träger des Laurentius Kindergartens soll daher ab nächstem Jahr von den Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Wie aber kann das erreicht werden?

Die Antwort heißt GüT = Gemeindeübergreifende Trägerschaft. Der Leitgedanke dabei ist die Entwicklung einer gemeinsamen regionalen Trägerschaft, um die inhaltliche, religionspädagogische und sozialraumorientierte Aufgabe der jeweiligen Kirchengemeinden mit evangelischen Kindertagesstätten zu stärken. Gleichzeitig sollen die Kirchenvorstände von der Kita-Verwaltungentlastet werden. Dafür werden die Positionen einer Geschäftsführung und einer oder mehrerer Sachbearbeitungen der gemeindeübergreifenden Trägerschaft besetzt. Die Rechtsträgerschaft der GüT wird das Dekanat Bergstraße übernehmen. Bisher haben 15 Kirchengemeinden mit ca. 70 Kita-Gruppen ihr Interesse an der GüT bekundet. Eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten der EKHN und Kirchenvorständen der interessierten Gemeinden hat eine Satzung und die dazugehörigen Verträge für die gemeindeübergreifende Trägerschaft erarbeitet. Ein Auszug aus der Satzung zeigt deutlich, dass die Kirchengemeinde weiterhin für die Kindertagesstätte in wesentlichen Punkten verantwortlich bleibt:

  • das Profil der Kindertagesstätte und deren Einbindung in das kirchliche Leben vor Ort.
  • die Förderung der religiösenBildung und der pädagogischen Arbeit.
  • die Verantwortung für die Konzeption der Kindertagesstätte.
  • die Beibehaltung und Förderung der religionspädagogischen und sonstigen Zusammenarbeit der jeweiligen Kita mit der Kirchengemeinde vor Ort (gemeinsame Gottesdienste, Feste etc.).
  • die Mitsprache bei Personalentscheidungen über einen örtlichen KiTa-Personalausschuss, den örtlichen KiTa-Ausschuss und die örtliche KiTa-Beauftragte oder den örtlichen KiTa-Beauftragten.

Für diejenigen, die sich näher mit der Satzung beschäftigen wollen, kann diese vom 1. bis zum 12. April im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bis zum 31. März müssen alle zur GüT entschlossenen Kirchenvorstände ihre Beteiligung verbindlich beschlossen haben. Danach müssen Vertragsvereinbarungen mit den Kommunen geschlossen werden. Das Ergebnis soll die GüT Bergstraße sein, die dann zum 1.1.2020 ihre Arbeit aufnehmen kann.

Imme Meyer & Erwin Rieke