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EKHN 2030 an der Nördlichen Bergstraße

Gibt es eine Steigerung von Gemeinsamkeit?

Am Dienstag, dem 6. Juni, haben sich zum zweiten Mal die KirchenvorsteherInnen der Kirchengemeinden Ober-Beerbach, Jugenheim, Seeheim-Malchen und Bickenbach im Pfarrer-Reith-Haus in Seeheim getroffen.

Es liegen noch ein paar schwierige Aufgaben vor uns, es wird um die in den vier Gemeinden vorhandenen Gebäude der Kirchengemeinden und deren zukünftige Nutzung gehen, um die Ausgestaltung eines Gemeindebüros, um die Organisationsstruktur und die Verteilung von Kompetenzen, um ein gutes Miteinander der Haupt- und Ehrenamtlichen.

Aber wenn man in die Gesichter der an diesem Abend Teilnehmenden blickt, wenn es in den Gesprächen darum geht, sich kennenzulernen und voneinander zu lernen, dann wächst bei mir die Gewissheit, dass die dann notwendigen Entscheidungen in vollem Bewusstsein und detaillierter Kenntnis der jeweiligen Traditionen und Bedürfnisse dieser Kirchengemeinden und ihrer Mitglieder und MitarbeiterInnen getroffen werden können. Da geht es nicht um Macht und Einfluss, sondern um das aufeinander Hören, darum, wie möglichst jeder Einzelne ernst- und mitgenommen wird.

Unter der fachkundigen Anleitung unserer Moderatorin Birgit Geimer, die wir für unseren gemeinsamen Weg zu einer Vierer-Nachbarschaft gewinnen konnten, wurde uns bewusst, dass wir viele ähnliche Angebote haben, die wir aber zum Teil unterschiedlich benennen. Wir wurden angeleitet, aus verschiedenen Blickwinkeln auf die Veranstaltungen zu schauen, um uns klarer zu werden, wen und was wir damit erreichen wollen. Dabei haben wir unsere Mitglieder und Möglichkeiten neu wahrgenommen, benannten die unterschiedlichen Bedürfnisse in den verschiedenen Orten und konnten uns mit unseren Erfahrungen bereichern.

Ja, wir werden in Kürze konkreter werden müssen. Insbesondere die verschiedenen Arbeitsbereiche und ihre Verantwortlichen sollen zusammenfinden und Kooperationen vereinbaren. Das soll nun in kleineren Gruppen vorbereitet werden und erste Ergebnisse am 24. November in einem großen Plenum mit Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen vorgestellt werden.

Gemeinsamkeitlicher? Nein, das Wort gibt es nicht, aber wir kennen eine Vision des Apostel Paulus, dem erfahrenen Theologen und Gemeindegründer: Er sieht die Gemeinde, die sich um die guten Nachrichten von Jesus Christus versammelt und organisiert, damit sie daran festhält, als einen Leib mit vielen Gliedern. Da hat jedes Glied eine besondere und wichtige Aufgabe und keine unterschiedliche Wertigkeit. Und damit gibt es für mich tatsächlich eine Steigerung von Gemeinsamkeit. Denn in diesem Prozess braucht es viele Glieder an dem einen Leib, viele vom Geist Gottes inspirierte MitdenkerInnen und BegleiterInnen, weil auch Entscheidungen getroffen werden müssen, die über die Lebenszeit mancher jetzt daran Mitwirkenden hinausgehen wird.

Andreas Fetzer,
Vorsitzender des Kirchenvorstandes in Bickenbach

Nachbarschaften: 2023 – das Jahr des Kennenlernens

Im November hatte Jörg Mattutat über den Stand des ekhn2030 Projekts berichtet, wie es bei der Gemeindeversammlung im Oktober vorgestellt wurde. In der Adventszeit gab es dann weniger zu berichten, aber jetzt nimmt das Nachbarschaftsprojekt Fahrt auf. Zur Erinnerung: Die Kirchengemeinden Bickenbach, Jugenheim, Ober-Beerbach und Seeheim-Malchen haben beschlossen, eine Nachbarschaft zu bilden. Auch wenn diese Entscheidung auf der Dekanatssynode am 10. Februar zusammen mit allen anderen zu bildenden Nachbarschaften noch beschlossen werden muss, wurden wir vom Dekanat aufgefordert, uns schon einmal mit inhaltlichen Fragen zu beschäftigen. So wurde ein Koordinationsteam gebildet, das aus Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Kirchenvorstände besteht. Dieses Team plant mit Unterstützung von Birgit Geimer (ehem. Bildungsreferentin des Dekanats) Treffen der Kirchenvorstände, Wege zum Kennenlernen und sammelt Ideen für gelingende Zusammenarbeit und gemeinsame Aktivitäten. Hierbei kommen insbesondere die Gemeindegruppen ins Spiel: Was passiert in thematisch ähnlichen Gruppen in den anderen Gemeinden, was können wir voneinander lernen, welche Gruppen können gemeinsam arbeiten? Das erste Treffen aller Kirchenvorstände soll im Februar stattfinden. Danach informieren wir die Gemeinde über die nächsten Schritte.

Erwin Rieke

Für wen wollen wir in Zukunft Kirche sein?

Die EKHN will sich als offene, mitglieder- und gemeinwesenorientierte Kirche weiterentwickeln. Ihr Anspruch ist es dabei, eine öffentliche Kirche, nah und in vielfältiger Weise bei den Menschen zu sein und Menschen miteinander zu verbinden“, so steht es in den Veröffentlichungen der Kirchenleitung zum Prozess ekhn2030. Doch was heißt das praktisch? Wie müssen Gebäude aussehen, die sich dem Gemeinwesen öffnen und wie finden die Kirchengemeinden vor Ort heraus, wer in ihrer Nachbarschaft Räume braucht?
Einige Voraussetzungen für gastfreundliche Gebäude sind schnell zusammengetragen:

  • Gute Lage und Erreichbarkeit, auch mit Fahrrad und Öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Multifunktionale Räume (Trennwände, transportable Tische und Stühle, etc.)
  • Barrierearmut (wenig Stufen, breite Gänge, behindertengerechte Toiletten)
  • Einfache Verbindung zwischen innen (Kirchenraum) und außen (Kirchhof/-garten)
  • Offen (zumindest zeitweise ohne vorherige Anmeldung zu besuchen)
  • Offenheit zwischen Kirchengrundstück und öffentlichem Raum (ohne Zaun/Mauer)

Die Erforschung der Nachbarschaft ist schon aufwändiger. Sich zum „Sozialraum“ hin zu öffnen und sich „am Gemeinwesen orientieren“ bedeutet, dass nicht nur Gemeindemitglieder und Besucherkirchlicher Gruppen undV eranstaltungen die Räume nutzen, sondern auch Gruppen, die mit Kirche nichts zu tun haben. Es bedeutet auch, dass Gemeindemitglieder sich aufmachen in ihr Dorf oder ihr Stadtviertel, dahin gehen, wo die Menschen im Alltag sind, mit ihnen sprechen und ihnen zuhören. Das kann auf einem Erkundungs-Spaziergang geschehen, mit einem Leiterwagen und Kaffee und Saft im Angebot oder mit einem kleinen Stand vor dem Supermarkt, auf dem Sportplatz, in einer großen Wohnanlage, einem Spielplatz oder dem Friedhof. Dort treffen sie die Menschen ihres Viertels und können fragen, was sie bewegt, wofür sie sich engagieren würden, damit ihre Nachbarschaft zu einem Ort wird, an dem sie sich wohlfühlen. Der Gastraum wäre dann ein Ort, wo Gäste sich wohlfühlen, ohne sich an die Wünsche und Bedürfnisse des Gastgebers anpassen zu müssen. In Bürstadt und Lampertheim hat das regionale Diakonische Werk Gemeinwesen-Projekte gestartet. Bei „Zusammen leben in Bürstadt“ und „LA – Leben in Aktion“ in Lampertheim können Kirchengemeinden sich beteiligen und ausprobieren, wie das geht mit der „Öffnung zum Gemeinwesen“. Beide Projekte werden zu 75% mit dem Förderprogramm „Gemeinwesenarbeit des Landes Hessen“ finanziert.
Gemeinwesenorientierung kann auch stattfinden, wenn Mitglieder der Kirchengemeinde Vertreter*innen anderer Vereine, des Ortsbeirats oder Stadtparlamentes, der Schulen und anderer Religionsgemeinschaften zu einem „runden Tisch“ einladen und hören, mit welchen Fragestellungen diese sich gerade befassen. Dabei lässt sich herausfinden, ob es Möglichkeiten zur Zusammenarbeit gibt, denn viele Vereine und Kommunen stehen vor ähnlichen Herausforderungen wie die Kirchengemeinden. Gleichzeitig gibt es neue Vereinigungen von Menschen, die noch nicht etabliert sind, die sich neu finden und Strukturen aufbauen müssen. Vielleicht braucht Ihr Ort gerade Räume, die diese Gruppen zusammen nutzen können. Mit der Nachbarschaftsbildung starten auch die Überlegungen, für wen Kirche in Zukunft da sein will und was mit den bestehenden Gebäuden passiert. Dabei mit denjenigen zu sprechen, die ebenfalls vor Ort leben, ist das Geheimnis, das sich hinter den sperrigen Begriffen „Sozialraum- und Gemeinwesenorientierung“ verbirgt.

Sabine Allmenröder,
Dekanat Bergstraße

Prozess EKHN 2030

Die verschiedenen Themen des Prozesses ekhn 2030 wurden in mehrere Arbeitspakete eingeteilt, deren Ergebnisse in Gesetze münden, die von der Synode beschlossen werden.
Hier stellen wir Ihnen den Zwischenbericht von Arbeitspaket 1 zur „Förderung von Öffnung, Kooperation und Zusammenschlüssen“ vor. Beschrieben werden Anforderungen, Zusammenarbeit auszubauen, Ressourcen zu bündeln, neue Arbeitsformen zu ermöglichen und Kirche im Gemeinwesen zu gestalten. Wie wir dies umsetzen können, beschäftigt aktuell unsere Gemeinde sowie mehrere Nachbargemeinden.

Ausgangslage

Entsprechend der Prognose ist bis zum Jahr 2030 mit einem Mitgliederrückgang um rund 20 Prozent zu rechnen. Die Kirchensteuereinnahmen werden sich voraussichtlich real um ca. 140 Millionen Euro verringern. Die Anzahl der Pfarrstellen wird um etwa ein Drittel abnehmen, die Bauunterhaltungslast muss deutlich reduziert werden. Im Jahr 2030 werden mehr als drei Viertel der Kirchengemeinden der EKHN weniger als 1600-1800 Mitglieder haben, die zurzeit durchschnittlich für eine ganze Pfarrstelle nötig sind. Die Verwaltungsarbeit hat zudem erheblich zugenommen.

Zielsetzung

Kirchliches Leben soll mit den verbleibenden Ressourcen auch weiterhin aktiv gestaltet werden. Dem soll die flächendeckende Bildung von Nachbarschaftsräumen dienen. Dazu soll das Regionalgesetz geändert und um die Bildung von Nachbarschaftsräumen erweitert werden.

Lösungsvorschlag

Die Bildung von Nachbarschaftsräumen soll einer Stärkung der Zusammenarbeit aller in den Gemeinden vor Ort Tätigen untereinander und mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft dienen. Die je am Gemeinwesen, an den Mitgliedern und Akteuren im sozialen Nahraum orientierte Ausrichtung kirchlichen Handelns soll Vielfalt kirchlicher Formen und Nähe zu den Menschen gleichermaßen ermöglichen. Durch die Nachbarschaftsräume soll es möglich werden, Ressourcen zu bündeln und gemeinsam nachhaltig zu nutzen. Die gesetzliche Regelung sieht eine gemeinsame Nutzung von Gebäuden, die Arbeit von Hauptamtlichen in Teams und die Neuorganisation von Verwaltungsarbeit vor. Die verbindliche Bildung von Nachbarschaftsräumen knüpft an die mit dem Regionalgesetz bereits in Gang gesetzte Entwicklung zur Kooperation von Kirchengemeinden und von Kooperationsräumen in Dekanaten an. Dabei wird von etwa 3000 bis 6000 Gemeindegliedern als Orientierungsgröße für Nachbarschaftsräume ausgegangen.

Gestaltung des Nachbarschaftsraums

Die neuen Paragraphen 2 b, c und d des Regionalgesetzes sehen vor:

  • Zuordnung von Stellen (Pfarrdienst, Gemeindepädagogischer und Kirchenmusikalischer Dienst) zu einem Nachbarschaftsraum: Verkündigungsteams von mindestens 3 Stellen. Die genaue Umsetzung wird in einem Kirchengesetz zur Stellenbemessung im Verkündigungsdienst geregelt werden.
  • Gemeinsame Gebäudekonzepte als Grundlage der Erstellung eines Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplans auf Dekanatsebene
  • Gemeinsame Gemeindebüros
  • Die Dekanate bilden Nachbarschaftsräume bis 31.12.2023 und erstellen im Benehmen mit den Gemeinden einen Regionalplan, in dem jede Kirchengemeinde einem Nachbarschaftsraum zugeordnet ist. Dieser wird von der Dekanatssynode beschlossen und der Kirchenverwaltung angezeigt.
  • Kirchengemeinden eines Nachbarschaftsraums finden bis 31.12.2026 eine Kooperationsform (Kirchengemeinde, Gesamtkirchengemeinde oder Arbeitsgemeinschaft mit gemeinsamem Entscheidungsorgan).

EKHN

Was wird aus dem Alten Pfarrhaus?

Altes Pfarrhaus (Foto: Fabian Klusmeyer)

Das Alte Pfarrhaus – vermutlich das älteste Steinhaus in Seeheim – wurde 1589 erbaut und diente bis zum 1. Weltkrieg als Pfarrwohnung und Gemeindehaus. Seit dem Verkauf des Pfarrhauses in der Villastraße befindet sich im Obergeschoss wieder eine Pfarrwohnung, aber die Zukunft des Hauses ist ungewiss.
Die EKHN will im Rahmen des Zukunftsprozesses ekhn2030 die Baulasten um 20% abbauen. Dafür wurden sämtliche Gebäude von Architekten der Kirchenverwaltung u. a. nach wirtschaftlichen Kriterien klassifiziert. Unser Altes Pfarrhaus wurde so eingestuft, dass es wahrscheinlich ab 1. Januar 2027 keine Zuweisungen zur Finanzierung des Gebäudeunterhalts mehr gibt, wenn die Pfarrwohnung nicht mehr genutzt werden sollte.
Für unsere Kirchengemeinde würde dies bedeuten, dass sie den Gebäudeunterhalt selbst finanzieren müsste. Der Kirchenvorstand muss daher verschiedenen Optionen prüfen, die entsprechend unserer Priorisierung aufgelistet sind:

  1. Vermietung des Sitzungsraums im Erdgeschoss an andere Gruppen wie SzenenWechsel oder Seniorengruppen der Kommunalgemeinde.
  2. Komplette Vermietung vom Erdgeschoss, wobei dann das Pfarramt und das Archiv in den Jugendraum des Pfarrer-Reith-Hauses umziehen müssten.
  3. Vermietung der Wohnung im Dachgeschoss (erfordert aber größere Investitionen)
  4. Vermietung des ganzen Hauses, wenn eine Dienstwohnung nicht mehr benötigt werden würde.
  5. Verkauf des Alten Pfarrhauses (Voraussetzung wie in 4.)

Sie sehen, dass der Zukunftsprozess ekhn2030 den Kirchenvorstand vor große Herausforderungen stellt. Dies gilt nicht nur für die Gebäude, sondern auch für die zu bildenden Nachbarschaftsräume, in denen die Pfarrstellen neu zugeordnet, gemeinsame Gebäudekonzepte erarbeitet und Gemeindebüros zusammengelegt werden sollen. Wir werden Sie nicht nur über die Entwicklung des Zukunftsprozesses auf dem Laufenden halten, sondern Sie können zum Zukunftsprozess mit Ihren Ideen und Vorstellungen beitragen. Für die Frage „Was wird aus den Alten Pfarrhaus“ gibt es auf unserer Homepage eine digitale Pinnwand, auf der Sie Ihre Gedanken anpinnen können.

Über den Link https://padlet.com/KG_SeeheimMalchen/8hld6oof17egry2y gelangen Sie direkt zur Pinnwand.

Alternativ finden Sie in der Laurentiuskirche eine echte Pinnwand, auf der Sie uns auch Ihre Gedanken mitteilen können.

Erwin Rieke

ekhn2030 Zukunft der Kirche – Kirche der Zukunft

Quelle: Mdhs/Sommer, K. Kordesch, eoea

Was tun, wenn die Zahl der Kirchenmitglieder und damit das Kirchensteueraufkommen drastisch sinken? Diese Frage will die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau mit dem Prozess „ekhn2030“ beantworten. Entscheidend dabei: es geht nicht bloß um Einsparungen, sondern um Veränderungen, die die EKHN als „öffentliche und offene Kirche nahe bei den Menschen“ weiterentwickeln.

Die Ausgangslage

In den vergangenen Jahren verlor die EKHN durchschnittlich 2,1 Prozent ihrer Mitglieder. Bis zum Jahr 2060 wird die Halbierung der derzeiti- gen Mitgliederzahl erwartet. Neben der demo- graphischen Entwicklung ist dafür das Aus- und Eintrittsverhalten, insbesondere von Mitgliedern im Alter von 20 bis 35 Jahren, die Hauptursache. Vor diesem Hintergrund kommen Berechnungen zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahr 2030 die Ausgaben um 140 Mio. Euro gesenkt werden müssen. (mehr …)